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Leoheim - Seniorenheim Welschnofen

Altersheim Leoheim Welschnofen Südansicht

Allgemeine Informationen

1998 wurde das neue Leoheim fertiggestellt und seiner Bestimmung übergeben. Es verfügt über 16 Zimmer und bietet 20 Personen Platz. Derzeit sind 20 Gäste dort untergebracht.

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Tagessatz ab 1. Jänner 2009

Ab 1. Jänner 2009 wird die Pflegesicherung auch in den Alten- und Pflegeheimen greifen. Mit der Auszahlung des Pflegegeldes wird sich auch das Tagessatzsystem der Heime ändern.

Ab 2009 gelten für die HeimbewohnerInnen in den Südtiroler Alten- und Pflegeheimen neue Tagessätze. Die HeimbewohnerInnen bekommen für jeden Aufenthaltstag je nach Heim und Pflegestufe einen bestimmten Tagessatz in Rechnung gestellt. Dabei findet eine Unterscheidung zwischen HeimbewohnerInnen in Einbettzimmern und HeimbewohnerInnen in Zweibettzimmern statt.
Die Tagessätze werden von den Heimen aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen Kriterien festgelegt und bleiben für die Dauer eines Kalenderjahres in Kraft.
Ab 2009 beinhaltet der den HeimbewohnerInnen in Rechnung gestellte Tagessatz auch die Kosten für die Pflege und Betreuung, welche bis heute zwischen Heim und Gesundheitswesen abgerechnet wurden. Dafür werden die HeimbewohnerInnen im Unterschied zu vorher das Geld der Pflegesicherung zur Verfügung haben. Der Tagessatz deckt nicht die Kosten für die sanitären Leistungen (z.B. Personalkosten für Krankenpflege und Rehabilitation, Medikamente) ab, da diese weiterhin direkt vom Gesundheitswesen übernommen werden und nicht zu Lasten der Heimbewohnerinnen gehen.

Tagessatz nach Pflegestufe im Leoheim - Seniorenheim Welschnofen - Jahr 2010

Einbettzimmer

Betrag
Selbständige

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Pflegestufe 4
Tagessatz 48,80 78,91 91,50 106,29
121,09

Zweibettzimmer

Betrag
Selbständige

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Pflegestufe 4
Tagessatz 46,36 76,47 89,06 103,85 118,65


Wie wird der Tagessatz beglichen?

  1. Pflegegeld des Landes
    Für die Bezahlung des Tagessatzes steht den pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen, welche durch die Einstufung darauf Anspruch haben, ab 1. Jänner 2009 das Pflegegeld des Landes zur Verfügung. Der Heimbewohner erhält je nach Pflegestufe den Grundbetrag von 521, 900, 1.350 oder 1.800 Euro im Monat. Zusätzlich erhält jeder Heimbewohner einen je nach Heim differenzierten Zusatzbetrag, welcher ebenfalls der Zahlung des Tagessatzes dient. Beides wird den HeimbewohnerInnen persönlich monatlich ausbezahlt. Diese werden dann aufgrund der Rechnung dem Heim den ihm zustehenden Betrag überweisen bzw. einen Dauerauftrag oder eine Vollmacht erteilen.
  2. Eigenbeteiligung
    Ein Restbetrag ist vom Heimbewohner je nach Einkommen und Vermögen selbst zu tragen. Der Betrag der Eigenbeteiligung entspricht für alle Heimbewohner dem Tagessatz für selbständige Personen (48,80 bzw. 46,36 Euro). Die Beteiligung an diesem Restbetrag von Seiten des Heimbewohners, der beteiligungspflichtigen Angehörigen und der Gemeinden, findet im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30 statt. Für die Übernahme des Tagessatzes durch die Gemeinde ist eine gültige Berechnung der Tarifbeteiligung notwendig, welche von den Sozialsprengeln gemacht wird. Die Höhe der Eigenbeteiligung der HeimbewohnerInnen, der Angehörigun und der Gemeinden bleibt für das Jahr 2009 gegenüber 2008 unverändert.
  3. Empfänger von Begleitgeld
    Den HeimbewohnerInnen welche vor dem 31.12.2008 Anspruch auf das Begleitgeld hatten, wird ein um 16 Euro täglich erhöhter Zusatzbetrag ausbezahlt, um keine Schlechterstellung der früheren Empfänger von Begleitgeld bezüglich der Übernahme der Eigenbeteiligung zu gewährleisten. Dieser Betrag ist eine persönliche Zulage welche unter anderem der Abdeckung der Eigenbeteiligung dienen kann und ist nicht Teil des vom Heim in Rechnung gestellten Tagessatzes.


Tarifbegünstigung (Projekt Harmonisierung - Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30)

Seniorenheimgäste, die glauben aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der ihrer zahlungspflichtigen Angehörigen – Ehepartner, Eltern und Kinder) Anrecht auf eine Tarifbegünstigung zu haben, können sich an ihre Gemeinde wenden und dort um eine Kostenbeteiligung (Antrag auf Tarifbegünstigung) ansuchen.

Vom jeweiligen Sozialsprengel wird dann das Gesamteinkommen und -vermögen des Heimbewohners und dessen zahlungspflichtiger Angehörigen genau berechnet und der jeweils zu zahlende Teil des Tagessatzes wird ermittelt. Die eventuell noch ungedeckte Differenz des Tagessatzes, welche sich durch die Berechnung ergibt, wird von der Gemeinde, in der der Heimbewohner seinen Wohnsitz hat übernommen.

Kontakt

StandortPretzenbergerweg 01
Telefon+39 0471 613216
Faxnummer+39 0471 614285
E-Mail (offiziell)altersheim@welschnofen.eu

Direktion

Pflegedienstleiterin

MitarbeiterInnen

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