Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Welschnofen

Kategorien

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommission obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geworenen Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287

Art der Organisation

Mitglieder

Reinhard Lunger

Vizebürgermeister

Robert Kafmann

Gemeinderat

Elvira Tschager

Gemeinderätin

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.03.2024, 08:51 Uhr