Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ist ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.
Die Ortstaxe unterliegt nicht der MwSt., wird bei der Abreise fällig und muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
- 3,40 € für die Beherbergungsbetriebe lt. Art. 5 des LG vom 14.12.1988 Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen "Superior" und fünf Sternen
- 2,90 € für Beherbergungsbetriebe lt. Art. 5 des LG vom 14.12.1988 Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen "Superior"
- 2,40 € für alle anderen Beherbergungsbetriebe lt. Art. 5 de LG vom 16.05.2012 Nr. 9
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- Personal der Beherbergungsbetriebe und Personen, für deren Übernachtung keine Meldepflicht besteht (z.B. mitlebende Verwandte)
- Personen, die übernachten, um lehrplanmäßige Veranstaltungen von öffentlichen Schulen und diesen gleichgestellten Schulen zu besuchen.
Für die Kontrolle durch die Gemeinde muss folgendes beachtet werden:
- im Falle von Gästen unter 14 Jahren - Fotokopie des Personalausweises
- im Falle von lehrplanmäßigen Veranstaltungen - eine offizielle Bescheinigung der Schule
- diese Dokumente müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
Die Beherbergungsbetriebe müssen der Gemeinde innerhalb von 15 Tagen ab Ende des Monat die Zahl der Übernachtungen und die Befreiungsfälle über das TIC Web Programm mitteilen.
Die Überweisung erfolgt an die Gemeinde Welschnofen:
- ausschließlich über PagoPA
- Überweisungsgrund: eigener Kode Programm TIC Web
- innerhalb 15. des darauffolgenden Monats