Ernennung der Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz

ernannt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 63 vom 30.09.2025

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Veröffentlichungsdatum

09.10.2025

Beschreibung

Laut Artikel 3 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 ist eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz einzusetzen, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und fünf effektiven Mitgliedern, sowie den entsprechenden Ersatzmitgliedern;

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Veröffentlichungsdatum

09.10.2025

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Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025, 15:45 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen