Ansuchen um Zuweisung Fläche geförderter Wohnbau

nach erfolgter Kundmachung durch die Gemeinde können die entsprechenden Gesuche eingereicht werden.

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Beschreibung

Um das Eigentum an Flächen zu erwerben, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind, müssen die Gesuchsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindesten 5 Jahren in der Provinz
  • Nicht Eigentümer, Fruchtgenuss oder Wohnrecht einer angemessenen Wohnung, nicht Inhaber eines Baurechtes für eine Wohnung von mindestens 495 m³ (auch nicht in den letzten 5 Jahren veräußert)
  • 16 Punkte laut LG14/98 und DFV
  • Gesamteinkommen darf nicht gesetzliche Vorgaben überschreiten
  • Nicht bereits eine Wohnbauförderung erhalten zu haben.

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Kontakt

Sekretariat

ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614498info@welschnofen.eu

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.02.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026, 09:18 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen