Rundschreiben 2020-1 - Baumasse - Kubatur - Verordnung zum Bauwesen DLH 24-2020 ersetzt mit 2021-4

Rundschreiben 2020-1 - Baumasse - Kubatur - Verordnung zum Bauwesen DLH 24-2020 ersetzt mit 2021-4

Themen
Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

Beschreibung

Die Verordnung zum Bauwesen in Südtirol, die am 1. Juli 2020 in Kraft trat, legt einheitliche Vorschriften zur Berechnung von Flächen, Baumassen, Höhen und Abständen fest.

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Bauamt

ROMSTRASSE 57, 39056 WELSCHNOFEN+39 0471 614495bauamt@welschnofen.eu

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Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2025, 17:37 Uhr

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Dokument über die internen Arbeitsweisen

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Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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