In Südtirol sind konventionierte Wohnung spezielle Wohnformen, die bestimmten Vermietungsauflagen unterliegen. Diese Wohnungen sind für ansässige Personen reserviert und unterliegen Preisbindungen die in den jeweiligen Gesetzen festgelegt sind. Für die Löschung der Bindung einer konventionierten Wohnung muss bei der Gemeinde um eine Unbedenklichkeitserklärung angesucht werden.