Die Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vom 10. Juli 2018, Nr. 9, betreffen verschiedene Aspekte wie die Berichtigung von materiellen Fehlern, die Erweiterung von Wohngebäuden im Landwirtschaftsgebiet, die Schaffung von Planungsmehrwerten und die Regelung von Bautoleranzen.