Aufenthaltssteuer für Inhaber von Zweitwohnungen

Aufenthaltsabgabe für den zeitweiligen Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten in Gemeinden der Region, die nicht den Ansässigkeitsgemeinden entsprechen

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
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Die Villen, die Wohnungen und die anderen Unterkünfte sind in vier Kategorien eingestuft. Für diese sind eine auf die Kategorie bezogene Grundabgabe und eine nach Kategorie und nutzbare Fläche in Quadratmetern jeder Wohneinheit bemessene Zusatzabgabe vorgesehen. Hier die Tarife:

I. Kategorie

Grundabgabe216,91 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 80 m30,78 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 150 m3
1,09 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis über 150 m3
1,55 €

II. Kategorie

Grundabgabe123,95 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 80 m30,62 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 150 m3
0,93 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis über 150 m3
1,24 €

III. Kategorie

Grundabgabe61,97 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 80 m30,47 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 150 m3
0,78 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis über 150 m3
1,09 €

IV. Kategorie

Grundabgabe46,48 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 80 m30,39 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis 150 m3
0,62 €
Zusatzabgabe pro m3 von 0 m3 bis über 150 m3
0,93 €

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Zuletzt aktualisiert: 15.11.2024, 10:55 Uhr

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