Die GIS wird für Kalenderjahre im Verhältnis zum Anteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen das Gebäude oder der Baugrund besessen wurden. Der Besitz über mindestens 15 Tage wird als ganzer Monat gerechnet.
Für die Einzahlung muss das Formular F24 verwendet werden.
Folgende Hebesätze kommen in Gemeinde Welschnofen zur Anwendung:
- Ordentlicher Hebesatz: 0,51%
- Hauptwohnung samt Zubehör (als Zubehör gelten max. 3 Zubehörseinheiten davon höchstens zwei der-selben Kat. (Kat. C/2, C/6 und C/7): 0,4%
- Abzugsbetrag für Hauptwohnung: € 924,91 zusätzlich € 50,00 pro Kind ab dem 3. Kind bis 18 Jahre
- Gebäude der Katasterkategorie D, C/1, C/3 (Hotel, Restaurant, Betriebsgebäude, Werkstätten): 0,51%
- Zweitwohnungen samt Zubehör: 1,50%
- Wohnungen in Nutzungsleihe: 0,40%
- vermietete Wohnungen mit Wohnsitz: 0,51%
- Zimmervermietung: 0,20% Auslastung mind. 15%
- Urlaub auf dem Bauernhof: 0,20%