Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) gemäß LG Nr. 9 vom 16.05.2012

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ist ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ist ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Die Ortstaxe unterliegt nicht der MwSt., wird bei der Abreise fällig und muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.


Höhe der Ortstaxe ab 01.01.2024 pro Person und Übernachtung

von der Abgabe befreit sind: 

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Zuletzt aktualisiert: 27.03.2024, 09:19 Uhr

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